Es ist Abend. Die Luft ist frisch und langsam bildet sich ein leichter Nebelschleier über den Feldern. Er umhüllt ein einsames Auto, das am Waldrand entlangfährt. Die Fahrerin ist sich unschlüssig: Muss sie jetzt die Nebelscheinwerfer einschalten?
Lieber Dr. AMAG
Am letzten Wochenende hatten mein Mann und ich eine kleine Auseinandersetzung. Wir waren auf der Heimfahrt von Freunden und es war dunkel und etwas neblig. Mein Mann meinte, ich müsste bei ersten Anzeichen von Nebel die Nebelscheinwerfer und -schlusslichter einschalten – schliesslich hiessen diese nicht umsonst so. Ich hingegen vertrat die Ansicht, dass man diese Lichter erst einschalten muss, wenn man fast nichts mehr sieht. Was ist nun richtig?
Lieber Fragesteller
Die Tage werden im Herbst kürzer und wir sind häufiger im Dunkeln unterwegs – und im Nebel. Obwohl – oder vielleicht gerade weil – die neueren Fahrzeugmodelle auch das Licht für uns einstellen, wächst gleichzeitig die Unsicherheit, was man nun noch selbst machen muss. Ein Auto hat standardmässig die folgenden Einstellungen: Tagfahrlicht, Abblendlicht, Standlicht, Fernlicht, Nebelschlusslicht und zum Teil Nebelscheinwerfer.

Ist das Licht auf «Automatik» 
Dieses Licht ist etwas stärker und muss bei beschränkten Licht- und Sichtverhältnissen wie Regen, Schneefall, Dunkelheit und Nebel eingeschaltet werden. Obwohl sich das Abblendlicht im Modus «Automatik» selbst einschaltet, ist es manchmal erforderlich, dies aufgrund der Sichtverhältnisse manuell zu tun. So bei Regen oder Schnee am Tag oder auch bei nebligen Fahrverhältnissen. Bei Fahrzeugen ohne den Lichtautomatikmodus muss das Abblendlicht manuell am Lichtschalter eingestellt werden.
Hält man mit dem Auto an einer unübersichtlichen oder unüblichen Stelle, muss das Standlicht eingeschaltet werden. Dieses Licht ist vorne sehr schwach, hinten normal und dient lediglich der verbesserten Sichtbarkeit des Fahrzeuges für andere Verkehrsteilnehmer. Mit Standlicht darf nicht gefahren werden.
Im Gegensatz dazu gibt es das Fernlicht: Es kann bei Bedarf verwendet werden, wenn die Fahrbahn bei Dunkelheit schlecht oder gar nicht ausgeleuchtet ist. 
Das Fernlicht eignet sich übrigens nicht zum Fahren bei Nebel, denn das gleissend weisse Licht reflektiert im Nebel und blendet so den Fahrer mehr als dass es hilft.
Für die Fahrt im Nebel sind die Nebelscheinwerfer vorgesehen. Allerdings sind die Nebelscheinwerfer, wie auch das Nebelschlusslicht, nur in sehr wenigen Fällen angebracht. Nämlich dürfen sie nur verwendet werden, wenn «die Sicht wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens erheblich eingeschränkt ist» – das schreibt die Verkehrsregelverordnung vor. Will heissen: Es besteht keine Pflicht für keines der beiden Nebellichter. Einerseits, weil deren Verwendung schnell mehr eine Gefahr als eine Hilfe ist. Nebelschlusslichter z.B. sind extrem hell und blenden daher nachfolgende Autofahrer und lenken diese ab. Andererseits treten solch schlechte Sichtverhältnisse, dass man beispielsweise nicht mehr den nächsten, 50 Meter entfernten schwarzweissen Leitpfosten sehen kann, bei uns nur selten auf.
Die von dir beschriebenen Verhältnisse klingen demnach nicht nach einer solch schlechten Sicht. Daher hattest du Recht. In deinem Fall wäre das Abblendlicht angebracht gewesen.
Weiterhin gute und sichere Fahrt!
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