Schöne Feriendestinationen muss man nicht am Ende der Welt suchen: Auch Europa hat einmalige und variationsreiche Landschaften und Städte zu bieten. Genau so unterschiedlich wie europäische Landschaften, sind auch die Verkehrsregeln in den einzelnen Ländern Europas. Deshalb haben wir die wichtigsten Verkehrsregeln im Ausland zusammengetragen.

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAGInnerorts / Ausserorts: 50 / 70-90 km/h
Autobahn: 120 km/h
Wohnmobil > 3.5t Autobahn: 90 km/h

Die Autobahnen können landesweit kostenfrei befahren werden.


Wohnwagen und Wohnmobil

Wildcampen ist grundsätzlich verboten, erlaubt ist hingegen ein einmaliges Übernachten auf einem Parkplatz.

Höchstmassen Wohnmobil:

  • Höhe 4 m
  • AMAG_Verkehrsvorschriften_Belgien_210x297mm_4f_d_lowge (Wagen & Wohnwagen/Anhänger): 18.75 m

In Antwerpen, Gent und Brüssel gibt es Umweltzonen (LEZ). Diese dürfen nur noch von Fahrzeugen befahren werden, die den Zulassungsbestimmungen entsprechen. Ausländische Fahrzeuge müssen sich online registrieren.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Warnweste (empfohlen)

Blutalkoholgrenze: 0,5‰
0,2‰ für Berufskraftfahrer


Kinder > 3 Jahren oder < 1.35 m erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung


Notfallnummern:

  • Polizei: 101 (dringende Polizeihilfe)
  • Feuerwehr/Ambulanz: 112
  • Pannen: 070 34 47 77

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 1

Innerorts / Ausserorts: 50/80 km/h
Autobahn: 110 oder 130 km/h
Wohnmobil > 3.5 t oder Autos mit Anhänger Autobahn: 80 km/h

Die Autobahnen können landesweit kostenfrei befahren werden.


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es speziell angelegte Naturlagerplätze, auf denen gratis oder günstig mit dem PW über Nacht übernachtet werden darf. Wohnwagen oder Wohnmobile sind auf diesen Plätzen nicht erlaubt.
  • In speziell gekennzeichneten Wäldern darf max. 1 Nacht verbracht werden. In öffentlichen Wäldern darf jeweils eine Nacht ohne Zelt übernachtet werden.
  • Auf privaten Grundstücken darf mit Erlaubnis des Eigentümers übernachtet werden.
  • Höchstmassen Wohnwagen
    • Höhe 4 m
    • Breite 2.55 m
    • Länge inkl. Deichsel 12 m
    • Gesamtlänge (Wagen & Wohnwagen/Anhänger): 18.5 m

In den Städten Aalborg, Arhus, Kopenhagen, Frederiskberg und Odense gibt um den Stadtkern herum Umweltzonen (Miljøzone). Diesel-Personenwagen unter 3.5 Tonnen (Euro 5 oder Euro 4 mit Partikelfilter), die vor dem 1. Januar 2011 zugelassen wurden, benötigen eine Online-Registrierung.

Handys dürfen während der Fahrt nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck (obligatorisch bei Pannen)
  • Feuerlöscher (empfohlen)
  • Erste-Hilfe-Kit und Warnweste (empfohlen)
  • Abblendlicht ist Tag und Nacht obligatorisch

Blutalkoholgrenze: 0,5‰


Kinder <1.35 erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung


Notfallnummern:

  • Polizei/Feuerwehr/Ambulanz: 112
  • Pannen: 45 88 00 25

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 2

Innerorts / Ausserorts: 30-50/100 km/h
Autobahn: Richtgeschwindigkeit 130 km/h
Zugfahrzeug mit Anhänger (Autobahn und ausserorts): 80 km/h

Die Autobahnen können landesweit kostenfrei befahren werden. An allen Autobahntankstellen steht mindestens eine Schnelladestation zur Verfügung. 


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten. Es gibt allerdings keine einheitliche Regelung, da jedes Bundesland die Bestimmungen festlegt.
  • Höchstmassen Wohnwagen
    • Höhe 4 m
    • Breite 2.55 m
    • Länge inkl. Deichsel 12 m
    • Gesamtlänge (Wagen & Wohnwagen/Anhänger): 18.75 m

Mobiltelefone dürfen nur bei abgeschaltetem Motor in den Händen gehalten werden. Start-Stop-Automatik an Ampeln genügt nicht. Navi etc. dürfen nur verwendet werden, wenn sie fest eingebaut sind, in einer Halterung stecken oder per Sprachsteuerung bedient werden können. Für die Bedienung ist nur ein kurzer Blick erlaubt.

An einigen Verkehrsampeln kann bei Rot nach rechts abgebogen werden, wenn dort ein entsprechendes Schild (grüner Pfeil auf schwarzem Grund) angebracht ist. Fussgänger und andere Verkehrsteilnehmer dürfen dabei weder behindert noch gefährdet werden.

In manchen Innenstädten gilt ein Fahrverbot:

  • In über 36 Städten gibt es Umweltzonen, die nur mit einer entsprechenden Umweltplakette befahren werden dürfen.
  • Für im Ausland zugelassene Elektroautos gibt es eine E-Plakette. Sie ermöglicht E-Autos die Nutzung spezieller Parkplätze oder vereinfacht Durchfahrten.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Feinstaub-Plaketten in einigen Innenstädten

Blutalkoholgrenze: 0,5‰
0,0‰ für Fahrer unter 21 Jahren und für Neulenker, die ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen.


Kinder < 3 Jahre dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Kinder < 12 oder <1.50m erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung.


Notfallnummern

  • Polizei: 110
  • Feuerwehr/Ambulanz: 112

 

 

Innerorts / Ausserorts: 50 / 80 km/h
Autostrassen: 100 km/h
Autobahn: 120 km/h
Wohnmobil bis max. 3,5 t (Autobahn & -strassen): 80 km/h

Je nach Strassenverhältnissen oder Saison können temporär andere Geschwindigkeitsbegrenzungen festgelegt werden.

Autobahnen können landesweit kostenfrei befahren werden.

Achtung Wildtiere auf der Fahrbahn. Die Gefahr eines Zusammenstosses ist insbesondere in der Abend- und Morgendämmerung, in der Nacht und zwischen Mai und Oktober am höchsten. Ein Unfall mit Wild muss der Polizei unter der Notrufnummer 112 gemeldet werden.


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist erlaubt, jedoch nicht zu nahe an einem Haus und nicht in Privatgärten
  • Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, Naturschutzgebieten und Naturparks ist wildcampen verboten.
  • Höchstmasse Wohnwagen
    • Höhe 4 m
    • Breite 2.5 m
    • Länge 12 m (inkl. Deichsel)
    • Gesamtlänge (Wagen + Wohnwagen / Anhänger) 18.75 m

Handys dürfen während der Fahrt nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden. Freisprechanlagen sind erlaubt, solange der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug behält und auf Strasse und Verkehr achten kann.

Umweltzone: In Helsinki gibt es Einschränkungen für Busse und Lastwagen, die beachtet werden müssen.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Person, die sich auf der Fahrbahn befindet
  • Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch

Blutalkoholgrenze: 0,5‰


Kinder < 135 cm erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung.


Notfallnummern:

  • Polizei/Feuerwehr/Ambulanz: 112
  • Pannen: 09-77 47 64 00

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 3

Innerorts / Ausserorts: 50/80-90 km/h
Autobahn: 130 km/h
Wohnmobil bis max. 3,5 t Gewicht (Autobahn): 110 km/h

Bei Regen oder anderen Niederschlägen sowie für Neulenker, die ihren Führerschein noch keine 3 Jahre besitzen, beträgt die Höchstgeschwindigkeit ausserorts 80 km/h, auf Autostrassen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h.

Ist ausserorts keine Trennung der Fahrbahnen wie z.B. eine Leitplanke, gilt 80 km/h.

Bei Nebel (Sichtweite unter 50m) gilt 50 km/h auf allen Strassen.

Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig. Autobahngebühren können mit Bargeld oder gängiger Kreditkarte bezahlt werden. Spezielle Automaten für Besitzer eines elektronischen Abonnements (Télépéage) sind vorhanden. Unterschiedliche Preiskategorien


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten. In einigen Gemeinden gibt es Plätze, auf denen eine Nacht übernachtet werden darf. Meist sind die Plätze mit: «Camping reglementé, s’adresser à la mairie» gekennzeichnet. Diese Plätze müssen von der Gemeinde zugewiesen werden.
  • Höchstmassen Wohnwagen
    • Höhe ohne Restriktionen
    • Breite 2.55 m
    • Länge inkl. Deichsel 12 m
    • Gesamtlänge (Wagen & Wohnwagen/Anhänger): 18.75 m
  • Seit dem 1. Januar 2021 müssen Wohnmobile über 3.5 Tonnen mit Aufklebern «Vorsicht toter Winkel» («Attention Angles morts» am Heck sowie an beiden Seiten versehen sein. Die Aufkleber können an Tankstellen in der Nähe der französischen Grenze oder im TCS Shop gekauft werden.

Frankreich hat Umweltzonen (ZFE, zones à faibles émissions) eingerichtet, in denen Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoss nur eingeschränkt verkehren dürfen. Nur Fahrzeuge – dies gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge – mit einer Crit’Air-Vignette dürfen die ZFE befahren.

E-Autos und andere zugelassene Fahrzeuge haben ihre eigene Vignette « crit’air ». Im Allgemeinen haben sie Zugang zu den Umweltzonen mit Einschränkungen.

Das Mobiltelefon darf nur auf einem Parkplatz benutzt werden. Also auch nicht an einer Ampel oder am Strassenrand. Zum Telefonieren sind nur fest integrierte Freisprechanlagen erlaubt.

Alles, was ablenken kann, wird von der Polizei bestraft (Essen, Schminken, sehr laute Musik, Betrachten eines Bildschirmes, Fahren mit losem Schuhwerk). Am Ohr getragene Geräte sind verboten, mit Ausnahme von Hörgeräten.

Es gilt ein Rauchverbot im Auto, wenn sich Minderjährige oder eine schwangere Frau darin befinden.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Ersatzlampen (empfohlen)
  • Pannendreieck (E 27R)
  • Sicherheitsweste: Eine Weste pro Person, die sich auf der Fahrbahn befindet
  • In Frankreich gilt seit November 2021 eine Winterreifenpflicht in einigen Bergregionen.

Blutalkoholgrenze: 0,5‰
Blutalkoholgrenze für Neulenker, die ihren Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen, 0.2‰


Kinder < 10 Jahren erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung.
Sie dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden, ausser wenn alle Rücksitze bereits mit Kindern < 10 Jahre besetzt sind.


Notfallnummern:

  • Polizei/Feuerwehr/Ambulanz: 112
  • Pannen: 0800 08 92 22

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 4

Innerorts / Ausserorts: 48/96 km/h (30 / 60 mph)
Autobahn: 112 km/h (70 mph)
Zugfahrzeug mit Anhänger (Autobahn): 96 km/h (60 mph)
Wohnmobil > 3.5 t (Autobahn): 112 km/h
Wohnmobil < 3.5 t (Autobahn): 96 km/h

Linksverkehr!

Autobahnnetz mit wenigen Ausnahmen kostenfrei. Die Maut kann nicht mehr vor Ort bezahlt werden. Es besteht Möglichkeit die Maut im Voraus zu bezahlen, oder nach der Durchfahrt online nachzuzahlen. Die Nachzahlung muss jedoch bis Mitternacht am darauffolgenden Tag ausgeführt werden


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten mit Ausnahme von Schottland: Dort ist Wildcampen für zwei bis drei Nächte am selben Ort erlaubt. Es gibt saisonale und regionale Einschränkungen.

Grossbritannien hat unterschiedliche Umweltzonen.

  • In London gibt es drei Umweltzonen, die das gesamte Stadtgebiet umfassen:
    • Congestion Charge Zone
    • Ultra Low Emission Zone
    • Low Emission Zone
  • Genauere Informationen zu den Zonen und ihren Gebühren gibt es hier: Grossbritannien
  • Clean Air Zones in Bath, Birmingham, Bradford, Bristol, Greater Manchester. Portsmouth, Sheffield, Tyneside-Newscastle und Gateshead, in denen unter bestimmten Bedingungen Gebühren anfallen können
  • Zero Emission Zone: In einem Teil der Oxforder Innenstadt wurde die erste Zero Emission Zone eingeführt
  • Auch in Schottland gibt es Low Emission Zones: Aberdeen, Dundee, Edinburgh, Glasgow

Um das Stadtzentrum von London befahren zu dürfen, wird eine Citymaut erhoben.

Linksgesteuerte Fahrzeuge müssen den englischen Normen angepasst werden (Lichtkegel der Scheinwerfer abgeklebt etc. Infos)

Sie müssen im Besitz eines für diese Destination gültigen Versicherungsausweises sein.

Erlaubt sind nur Freisprechanlagen. Beeinträchtigt die Freisprechanlage das Fahren, kann dies zu einer Strafe wegen «nicht beherrschen des Fahrzeuges» führen. 

Handys dürfen während der Fahrt nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden.

Es gilt ein Rauchverbot im Auto, wenn sich Minderjährige darin befinden.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Ertse-Hilfe-Kit
  • Sicherheitsgurte

Blutalkoholgrenze: 0,8‰
0,5‰ in Schottland


Kinder < 3 Jahre erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung.
3-12 Jahre oder < 1.35 m erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung oder alternativ Sicherheitsgurt


Notfallnummern:

  • Polizei/Feuerwehr/Ambulanz: 112/ 999
  • Pannen: 0800 028 90 18

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 5

Innerorts / Ausserorts: 50/80 km/h
Autobahn: 120 km/h
Zugfahrzeug mit Anhänger (Autobahn): 60-80 km/h

Linksverkehr!

Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig.


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten.

Sie müssen im Besitz eines für diese Destination gültigen Versicherungsausweises sein.

Zum Telefonieren erlaubt sind nur Freisprechanlagen.

Es gilt ein Rauchverbot im Auto, wenn sich Minderjährige darin befinden.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Aufkleber zur Korrektur der Scheinwerfer 

Blutalkoholgrenze: 0,5‰
0,2‰ für Neulenker, die ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen.


Kinder < 3 Jahre erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung.
> 3 Jahre, < 1.50 m, < 36 kg erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung.


Notfallnummer

  • Polizei/Feuerwehr/Ambulanz: 112/999

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 6

Innerorts / Ausserorts: 50/90 km/h
Autobahn: 130 km/h (110 km/h bei Regen)
Wohnmobil > 3.5 t Autobahn: 100 km/h
Neulenker (Führerschein unter 3 Jahre): Schnellstrasse 90 km/h, Autobahnen 100 km/h

Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig.
Die Autobahngebühren können mit Bargeld, einer gängigen Kreditkarte, , per Telepass, Free Flow oder einer Viacard bezahlt werden.


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten.
  • Mit Erlaubnis des Eigentümers darf auf privatem Gelände campiert werden.

Umweltzonen («zone a traffico limitato» (ZTL)): Umweltzonen existieren in vielen Städten u.a. in Bologna, Florenz, Genua, Mailand, Neapel, Pisa, Rom, Verona. Die Regelung variiert je nach Region. Die Zonen sind mit einem Fahrverbotsschild gekennzeichnet. Verstösse werden hoch gebüsst. E-Auto haben freien Zugang.

Freisprechanlagen und die Verwendung von Headsets sind dann erlaubt, wenn Fahrerinnen und Fahrer die Kontrolle über Fahrzeug behalten und aufmerksam auf den Strassenverkehr achten können. Bei Headsets muss dennoch ein ausreichendes Hörvermögen für den Verkehr bestehen. Kopfhörer sind verboten.

Es gilt ein Rauchverbot im Auto, wenn sich Minderjährige oder Schwangere darin befinden.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • 1 Warnweste pro Person, die sich auf der Fahrbahn befindet
  • Tagfahr- oder Abblendlicht
  • Pass Area C in Mailand
  • Umwelt-Ticket in Bologna
  • Manche Winterreifen sind im Sommer verboten
  • Wohnwagen oder -mobile ab 3.5t benötigen einen reflektierenden Geschwindigkeitsaufkleber

Blutalkoholgrenze: 0,5‰
0,0‰ für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 3 Jahren besitzen
und/oder unter 21 Jahre alt sind.


Kinder < 9 kg erfordern rückwärtsgerichtete eine Babyschale
< 1.50 m < 36 kg angemessene Rückhaltevorrichtung


Notfallnummern:

  • Polizei 112
  • Feuerwehr 115
  • Ambulanz 118/112

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 7

Innerorts / Ausserorts: 50/90 km/h
Autobahn: 130 km/h
Zugfahrzeug mit Anhänger (Autobahn): 90 km/h

Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig. Der durchschnittliche Tarif variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp.

Die Autobahnmaut kann mit Bargeld, einer gängigen Kreditkarte, Scheck oder einem elektronischen Abonnement bezahlt werden.


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten.

Zum Telefonieren sind nur Freisprechanlagen erlaubt.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu acht Jahren und einer Geldbusse geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine Anhalter mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Kroatiens.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Warnweste pro Person, die sich auf der Fahrbahn befindet
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Ersatzlampen (ausser bei Xenon- Neon- oder LED-Licht)
  • Tagfahr-/Abblendlicht während der Wintersaison von Ende Oktober bis Ende März

Blutalkoholgrenze: 0,5‰
0,0‰ für Fahrer unter 24 Jahren.


Kinder < 2 Jahre bis 5 erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung,
5-12 Jahre ein Dreipunktegurt für Erwachsene, wenn nötig mit Sitzerhöhung.
Kinder zwischen 2 und 12 dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden


Notfallnummern

  • Allgemeine Notrufnummer: 112
  • Polizei: 192
  • Feuerwehr: 193
  • Ambulanz: 194
  • Pannen: 1987

Innerorts / Ausserorts: 50/80 km/h
Autobahn: 90-100 km/h
Wohnmobil > 3.5 t Autobahn: 80 km/h

Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig. Der durchschnittliche Tarif variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp.

Die Autobahngebühren können Bar mit Norwegischen Kronen oder mit einem elektronischem Abonnement bezahlt werden.


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist für maximal 2 Nächte erlaubt
  • Mit Wohnmobil oder Wohnwagen ist das Übernachten von maximal 24 Stunden auf dafür gekennzeichneten Plätzen erlaubt.
  • Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, Naturschutzgebieten und Naturparks ist Wildcampen verboten.

Freisprechanlagen sind erlaubt, solange der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug behält und auf Strasse und Verkehr achten kann.

Umweltzonen:

  • Alesund, Bergen, Bodo, Forde, Grenland, Harstad, Hausgesund, Kristiansand, Lower, Glomma, Oslo, Stavanger, Tromso und Trondheim kombinieren Strassengebühren mit Umweltzonen. Zu bestimmten Zeiten muss eine Gebühr bezahlt werden, die abhängig von Dauer, Distanz und Schadstoffausstoss des Fahrzeuges abhängig ist.
  • In Oslo und Bergen gibt es zudem Umweltzonen, die bei starker Luftverschmutzung aktiviert werden. Dann muss mit Verkehrseinschränkungen gerechnet werden.

Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung und Feuerlöscher werden empfohlen
  • Winterreifen sind vom 1.11. bis am ersten Montag nach Ostern obligatorisch

Blutalkoholgrenze: 0,2‰


Kinder < 135 cm erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung

Kinder zwischen 135 und 150 cm benötigen eine Sitzerhöhung


Notfallnummern:

  • Polizei: 112
  • Feuerwehr: 110
  • Ambulanz: 113
  • Pannen: 81 00 05 05

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 8

Innerorts / Ausserorts: 50/80 km/h
Autobahn: 130 km/h
Zugfahrzeug mit Anhänger (Autobahn): 90 km/h

Um die Schadstoffemissionen zu reduzieren, gilt zwischen 6.00-19.00 Uhr auf Autobahnen eine Tempolimit von 100 km/h.

Die Autobahnen können mit einigen Ausnahmen landesweit kostenfrei befahren werden.

Seit Dezember 2024 ist die A24/ Blankenverbindung zwischen Vlaardingen und Rozenburg mautpflichtig.


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten.
  • Für Wohnmobile und Vans mit Diesel gibt es in Amsterdam und Utrecht Einschränkungen.

Zum Telefonieren sind nur Freisprechanlagen erlaubt.

Während der Fahrt darf das Handy nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden. 

Umweltzonen:

In den Niederlanden gibt es Umweltzonen («Milieuzone»), die nicht mit Dieselfahrzeugen befahren werden dürfen. In den Zonen werden die Nummernschilder der Fahrzeuge erfasst, um zu übeprüfen, ob sie in diesen Bereichen fahren dürfen.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Schneeketten und Spikesreifen sind verboten.

Blutalkoholgrenze: 0,5‰
0,2‰ für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 5 Jahren besitzen.


Kinder < 1.35 m erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung


Notfallnummern:

  • Polizei/Feuerwehr/Ambulanz: 112
  • Pannen: 088 26 92 888

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 9

Innerorts / Ausserorts: 50/100 km/h
Autobahn: 130 km/h
Wohnmobile und Anhänger > 3,5 t (Autobahn): 80 km/h

Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt auf den Autobahnen A10, A12, A13 und A14 die Geschwindigkeit 110 km/h

Der Kauf einer Vignette ist für die Benutzung des Autobahnnetzes obligatorisch.
Erhältlich in der Geschäftsstelle des ÖAMTC, an der Grenze, in Tankstellen und in verschiedenen Postbüros.
Bestimmte Autobahnabschnitte (meistens Tunnels) nicht im Preis der Vignette inbegriffen! Die Vignette muss an der Windschutzscheibe angeklebt werden.

Es gibt auch eine digitale Vignette.

Strecken, die ohne Vignette befahren werden dürfen:

  • A1 Westautobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord
  • A12 Inntalautobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd
  • A14 Rheintal/ Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems
  • A26 Linzer Autobahn (derzeit noch im Bau)

Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten, allerdings regelt jedes Bundesland die Bestimmungen selbst. Zelten im Wald, Nationalparks, Naturschutz- und Sonderschutzgebieten ist landesweit verboten.

Zum Telefonieren erlaubt sind nur Freisprechanlagen.

Handys dürfen während der Fahrt nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden.

Das Überholen eines stehenden Schulbusses (durch eine gelb-rote Tafel gekennzeichnet) ist verboten.

Hupen ist in den meisten Ortschaften verboten, In Wien besteht Tag und Nacht ein Hupverbot.

Die Innenstadt Salzburgs darf vom 1. Juli bis Ende August bei Regenwetter nicht befahren werden.

Je nach Feinstaubbelastung können tiefere Tempolimiten gesetzt werden, die für alle Fahrzeuge gelten. Umweltzonen, die das Autofahren betreffen, gibt es jedoch noch nicht.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug kann unter Umständen strafrechtlich relevant sein. Nehme deshalb keine Anhalter mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Österreichs.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung (in einer staubdichten Box)
  • Wanrweste pro Fahrzeug

Blutalkoholgrenze: 0,5‰
0,1‰ für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahre besitzen


Kinder < 14 Jahre und < 1.35 m erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung


Notfallnummern:

  • Polizei: 112/ 133
  • Feuerwehr: 122
  • Ambulanz: 144
  • Pannen: 120

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 10

Innerorts / Ausserorts: 50/90 km/h
Autobahn: 140 km/h
Wohnmobil bis max. 3,5 t (Autobahn): 80 km/h

Von 05:00-23:00 Uhr gilt innerorts Tempo 50, von 23:00-05:00 Uhr 60 km/h

Das Befahren der Autobahnen A1, A2 und A4 ist kostenpflichtig. Der durchschnittliche Tarif variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp. Die Maut muss im Voraus bezahlt werden.


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten, allerdings wird eine einmalige Übernachtung ausserhalb von Dörfern und Städten meist toleriert.

Die Innenstadt von Krakau ist nur mit Erlaubnis befahrbar.

Zum Telefonieren  sind nur Freisprechanlagen erlaubt.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Warnweste für jede Person, die sich auf der Fahrbahn befindet
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung (empfohlen)
  • Feuerlöscher
  • Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.

Blutalkoholgrenze: < 0,2‰


Kinder < 12 Jahre und < 1.50 m erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung


Notfallnummern

  • Polizei: 997/ 112
  • Feuerwehr: 998/ 112
  • Ambulanz: 999/ 112
  • Pannen: 96 37 

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 11

Innerorts / Ausserorts: 50/90 km/h
Autobahn: 120 km/h
Wohnmobil > 3,5 t (Autobahn): 110 km/h
Wohnmobil < 3,5 t (Autobahn): 100 km/h

Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig.

Die Autobahngebühren können mit Bargeld, einer gängigen Kreditkarte oder über das elektronische System bezahlt werden.


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten. Seit Januar 2021 ist es verboten, sich zwischen 21 und 7 Uhr ausserhalb eines Campingplatzes oder eines offiziellen Stellplatzes im Camper oder im Auto aufzuhalten.

In Lissabon gibt es zwei Umweltzonen, welche von Montag bis Freitag von 7 – 21 Uhr gewisse Einschränkungen haben.

In Chaves, Coimbra, Gaia, Guimaraes, Lisbon, Monaco, Porto, Santa, Maria da Feira, Seixal gibt es ebenfalls Zonen mit Einschränkungen.

Zum Telefonieren sind nur Freisprechanlagen erlaubt.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck und Warnweste für in Portugal registrierte Fahrzeuge

Blutalkoholgrenze: 0,5‰
0,2‰ für Berufschauffeure und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 3 Jahren besitzen.


Kinder < 12 Jahre und < 1.35 m erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung


Notfallnummern:

  • Polizei/Feuerwehr/Ambulanz: 112
  • Pannen: 707 509 510

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 12

Innerorts / Ausserorts: 50/80 km/h
Autobahn: 120 km/h
Wohnmobil > 3,5 t und Anhänger  (Autobahn): 80 km/h

Lenker, die ihren Führerschein weniger als ein Jahr besitzen, dürfen nicht schneller als 90% der auf dem Verkehrszeichen angegebenen Geschwindigkeit fahren.

Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig. Der durchschnittliche Tarif variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp. Die Maut kann in RSD, Euro oder mit einer gängigen Kreditkarte bezahlt werden.


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten.

Zum Telefonieren sind nur Freisprechanlagen erlaubt.

Handys dürfen während der Fahrt nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Warnweste: eine pro Fahrzeug
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Abschleppseil
  • Tagfahr-/Abblendlicht
  • Zwischen 1. November und 1. April sind Winterreifen bei Schnee, Schneematsch oder Eis obligatorisch. Spikes sind verboten

Blutalkoholgrenze: 0,2‰
0‰ für Motorradfahrer und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 1 Jahr besitzen


Kinder < 3 Jahren erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung, 3-12 Jahre erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung und dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.


Notfallnummern:

  • Polizei: 192/ 112
  • Feuerwehr: 193
  • Ambulanz: 194
  • Pannen: 987

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 13

Innerorts: 30–70 km/h
Ausserorts: 60–100 km/h
Autobahn: 90–120 km/h
Wohnmobil bis max. 3,5 t (Autobahn): 90-100 km/h

Jede Gemeinde schreibt auf ihrem Gebiet die Höchstgeschwindigkeit selbst vor.

Die Autobahnen können landesweit kostenfrei befahren werden. Einige städtische Gebiete und Brücken sind jedoch kostenpflichtig. Die Barzahlung ist nicht möglich. Die Nummernschilder werden erfasst und die Fahrzeughalter erhalten eine monatliche Abrechnung durch die Firma EPASS24.


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist in dafür gekennzeichneten Plätzen für max. 24 Stunden erlaubt. Verboten ist campen es auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, in Naturschutzgebieten und Naturparks.

Umweltzonen:

In Stockholm und Göteborg gilt ein Road-Pricing während Arbeitstagen zwischen 6:00 und 18:29 Uhr. Die Strasse Hornsgatan ist eine Umweltzone und darf nur von Fahrzeugen befahren werden, die EURO 5 entsprechen.

In Stockholm ist die Altstadt von 11 bis 6 Uhr für Autos gesperrt.

Die Strassenbahn hat immer Vortritt.

Zum Telefonieren sind nur Freisprechanlagen erlaubt.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Warnweste/ Erste-Hilfe-Ausrüstung/ Feuerlöscher werden empfohlen
  • Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. 
  • Winterreifen sind vom 1. Dezember bis 31. März obligatorisch, auch für im Ausland immatrikulierte Wagen.

Blutalkoholgrenze: 0,2‰


Kinder < 1.35 m erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung


Notfallnummern:

  • Polizei/Feuerwehr/Ambulanz: 112
  • Pannen: 020 91 29 12

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 14

Innerorts / Ausserorts: 50/90 km/h
Autobahn: 130 km/h
Wohnmobil > 3,5 t (Autobahn): 90 km/h

Der Kauf einer Vignette ist für das Autobahnnetz für Fahrzeuge bis 3,5 t obligatorisch. Diese sind an der Grenze und in Tankstellen erhältlich oder im Internet.

Für Fahrzeuge über 3,5 t gibt es ein eigenes Gebührensystem.


Zum Telefonieren sind nur Freisprechanlagen erlaubt.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Warnweste: eine pro Fahrzeug
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Abblendlicht bei Tag und Nacht

Blutalkoholgrenze: 0,0‰


Kinder < 36 kg erfordern angemessene Rückhaltevorrichtung. Kinder unter 12 Jahren und 1.50 m dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.


Notfallnummern:

  • Polizei: 158/ 112
  • Feuerwehr: 150/ 112
  • Ambulanz: 155/ 112
  • Pannen: 181 24

Innerorts / Ausserorts: 50/90 km/h
Autobahn: 130 km/h
Wohnmobil > 3,5 t (Autobahn): 80 km/h

Der Kauf einer Vignette ist für das Autobahnnetz für Fahrzeuge bis 3.5 t obligatorisch. Die Vignetten sind nur noch elektronisch erhältlich. Für Fahrzeuge ab 3,5 t. gilt das elektronische DarsGO System.


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten.

Zum Telefonieren sind nur integrierte Freisprechanlagen erlaubt.

Das Handy darf während der Fahrt nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden.

Haltende Schulbusse dürfen nicht überholt werden.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Warnweste pro Person, die sich auf der Fahrbahn befindet
  • Abblendlicht bei Tag und Nacht
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung/ Feuerlöscher (empfohlen)
  • Ersatzlampen (empfohlen)
  • Zwischen 15. November bis 15. März müssen Fahrzeuge, die nicht mit Winterreifen ausgerüstet sind, Schneeketten mitführen.

Blutalkoholgrenze: 0,5‰
0‰ für Neulenkende, die seit weniger als 2 Jahren einen Fahrausweis besitzen und für Junglenker bis 21 Jahre


Kinder < 1.50 m oder 36 kg erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung


Notfallnummern:

  • Polizei/Feuerwehr/Ambulanz: 112
  • Pannen: 19 87

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 15

Innerorts / Ausserorts: 30-50/90 km/h
Autobahn: 120 km/h
Wohnmobil > 3,5 t (Autobahn): 90 km/h

Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig.

Die Autobahngebühren können mit Bargeld oder einer gängigen Kreditkarte bezahlt werden. Ein System zur elektronischen Mauterhebung steht auf den meisten Autobahnen zur Verfügung: «Telepeaje» oder «Via T».


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten und nur mit offizieller Genehmigung der Behörde erlaubt.

Umweltzonen:

  • Städte ab 50’000 Einwohnern müssen schrittweise eine Umweltzone (ZBE – Zonas de Baja Emisiones) einführen.
  • Barcelona, Bilbao und Madrid besitzen zeitliche Umweltzonen: Hier dürfen Autos zu bestimmten Zeiten nicht oder nur auf Hauptverkehrsachsen fahren. 
  • Coroba, Saragossa und Sevilla: ganzjährig gültige Umweltzonen
  • Benzinfahrzeuge mit Euro 0-2 oder Dieselfahrzeuge Euro 0-3 dürfen nicht in die ZBE einfahren
  • Die Vorschriften, um in die Umweltzonen zu fahren, sind nicht einheitlich

Zum Telefonieren sind nur Freisprechanlagen erlaubt.

Handys dürfen während der Fahrt nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck 
  • (Vom 1. Juli 2023 bis 1. Januar 2026 ist es obligatorisch)
  • Warnweste pro Person, die sich auf der Fahrbahn befindet

Blutalkoholgrenze: 0,5‰
0,3‰ für Neulenker, die ihren Führerausweis weniger als 2 Jahre besitzen


Kinder < 1.35 m oder < 12 Jahre erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung


Notfallnummern:

  • Polizei/Feuerwehr/Ambulanz: 112
  • Pannen: 900 112 222

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 16

Innerorts / Ausserorts: 50/90 km/h
Autobahn: 130 km/h
Wohnmobil > 3,5 t (Autobahn): 80 km/h

Die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 80 km/h.

Der Kauf einer elektronischen Vignette ist für fast alle Autobahnen obligatorisch.  Für Fahrzeuge über 3,5 t gilt ein elektronisches Mautsystem.

Der Kauf einer Vignette ist fast für alle Autobahnen obligatorisch. Diese sind im Internet und an der Grenze erhältlich.


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten

Umweltzonen:

In Brno gibt es eine Umweltzone, die nur beschränkt befahren werden darf.

In Prag ist eine Umweltzone, die nur mit Plakette befahren werden darf, wird aktuell geplant.

Zum Telefonieren sind nur Freisprechanlagen erlaubt. Kopfhörer dürfen nur in einem Ohr getragen werden.

Handys dürfen während der Fahrt nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden.

Zusätzliche Navigationssysteme sollten nicht an der Windschutzscheibe befestigt werden, um die Sicht der Autofahrer nicht zu beeinträchtigen.

Im Zentrum von Park gilt ein zeitliches Hupverbot:

  • März – 15. Oktober: 21 bis 5 Uhr
  • Oktober – 15. März: 20 bis 6 Uhr

Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Warnweste pro Person, die sich auf der Fahrbahn befindet
  • Abblendlicht bei Tag und Nacht
  • Winterreifen sind vom 1. November bis zum 31. März bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis. Spikes sind verboten.

Blutalkoholgrenze: 0,0‰


Kinder < 1.50 m erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung


Notfallnummern:

  • Polizei: 158/ 112
  • Feuerwehr: 150/ 112
  • Ambulanz: 155/ 112
  • Pannen: 12 30

Verkehrsregeln im Ausland - Autoblog der AMAG 17

Innerorts / Ausserorts: 50/90 km/h
Autobahn: 130 km/h
Wohnmobil > 3,5 t (Autobahn): 80 km/h

Der Kauf einer Vignette ist für ca. 70% des Strassennetzes obligatorisch. Diese sind im Internet und an der Grenze erhältlich. Die Vignette gibt es auch elektronisch.


Wohnwagen und Wohnmobil

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten

Zum Telefonieren sind nur Freisprechanlagen erlaubt.


Obligatorische Ausrüstung:

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Warnweste pro Person, die sich auf der Fahrbahn befindet
  • Tagfahr-/Abblendlicht ausserorts und auf der Autobahn
  • Während der Winterzeit müssen Schneeketten im Fahrzeug mitgeführt werden

Blutalkoholgrenze: 0,0‰


Kinder < 1.50 m oder < 3 Jahre erfordern eine angemessene Rückhaltevorrichtung


Notfallnummern:

  • Polizei: 107/ 112
  • Feuerwehr: 105/ 112
  • Ambulanz: 104/ 112
  • Notrufnummer für Touristen 438 80 80
  • Informieren Sie sich vor der Reise über die aktuellen Sonderregeln in den einzelnen Ländern und die Reisehinweise des EDA: https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/italien/reisehinweise-fueritalien.html . Zudem handelt es sich bei den angegebenen Geschwindigkeiten um die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Kindersitze, Babyschalen und Sitzerhöhungen gelten als Rückhaltevorrichtungen. Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden. Übersicht Kindersitze

Quelle: tcs

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3 Kommentare

Alexander

  • Die Aussage "Kinder < 3 Jahre dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden" für Deutschland ist nicht korrekt. In Deutschland gilt hier das gleiche System wie in der Schweiz. Sofern ein korrektes Rückhaltesystem verwendet wird, wie es auf der Rückbank nötig ist, dann dürfen auch Kinder unter 3 Jahren vorne sitzen. Bei rückwärts gerichteten Sitzen muss natürlich der Airbag deaktiviert werden.

Stephan Rauch

1 Antwort
  • Gute Übersicht. Aber leider nicht komplett. Oder wo finde ich Norwegen oder Finnland?

    1 Antwort
  • Christine Emch

    Hallo Stephan! Wir haben die Liste bisher laufend nach Nachfragen oder Neuigkeiten aktualisiert und erweitert - gerne nehmen wir auch Norwegen und Finnland dazu :) Schau doch in den nächsten Tagen nochmal vorbei Liebe Grüsse, Christine